Zur Gemeindeversammlung laden wir Sie herzlich ein. Stimmberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner ab erfülltem 18. Lebensjahr mit Schweizer Bürgerrecht und gesetzlichem Wohnsitz in Attinghausen. Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern steht die Möglichkeit offen, zu den Geschäften weitere Detailunterlagen auf der Gemeindekanzlei einzusehen. Nach der Gemeindeversammlung wird der traditionelle Aperitif offeriert.