Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Gemeinde Attinghausen gegen das Ausführungsprojekt N02 Halbanschluss Altdorf vollumfänglich gutgeheissen.

Das bedeutet, dass die Plangenehmigungsverfügung des Bundes aufgehoben wird. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) wiederum hat seinen Umweltverträglichkeitsbericht nachzubessern.

Details finden Sie in der nachfolgenden Medienmitteilung des Gemeinderates vom 12. Juli 2024.